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Schlagwort: Betreibungsbegehren

Fallstricke bei Betreibungsbegehren

Kommt ein Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nach, so muss der Gläubiger ein Zwangsvollstreckungsverfahren in die Wege leiten. Dies geschieht in der Regel mit der Einreichung eines Betreibungsbegehrens beim zuständigen Betreibungs- und Konkursamt. Obschon das Stellen eines Betreibungsbegehrens trivial erscheint, führt dies in der Praxis immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten, im Rahmen welcher ein – gestützt auf ein fehlerhaft formuliertes Betreibungsbegehren erlassener – Zahlungsbefehl aufgehoben oder gar dessen Nichtigkeit festgestellt wird. Letzteres kann unter Umständen weitreichende Konsequenzen haben, insbesondere auch hinsichtlich der Unterbrechung der Verjährung.

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