Skip to main content

Fallstricke bei Betreibungsbegehren

Kommt ein Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nach, so muss der Gläubiger ein Zwangsvollstreckungsverfahren in die Wege leiten. Dies geschieht in der Regel mit der Einreichung eines Betreibungsbegehrens beim zuständigen Betreibungs- und Konkursamt. Obschon das Stellen eines Betreibungsbegehrens trivial erscheint, führt dies in der Praxis immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten, im Rahmen welcher ein – gestützt auf ein fehlerhaft formuliertes Betreibungsbegehren erlassener – Zahlungsbefehl aufgehoben oder gar dessen Nichtigkeit festgestellt wird. Letzteres kann unter Umständen weitreichende Konsequenzen haben, insbesondere auch hinsichtlich der Unterbrechung der Verjährung.

Weiterlesen

Juristische Fallstricke bei Start-ups und Joint Ventures

«Darum prüfe, wer sich ewig bindet», dass die Bindung auf solidem Grund steht. Start-ups und Joint Ventures entsprechen einer Ehe unter Geschäftspartnern. Damit diese reibungslos verläuft, müssen die Geschäftspartner bereits vor der Trauung weitsichtig ihre Zusammenarbeit und vor allem auch eine mögliche Trennung regeln. Unterlassen sie das oder schieben sie es auf, kann es während der Zusammenarbeit zu unliebsamen Überraschungen und allenfalls einer wüsten Scheidung kommen.

Weiterlesen

Aktienrechtsrevision: wo stehen wir und was müssen wir erwarten

Mit der Revision des Aktienrechts sollen insbesondere die Gründungs- und Kapitalbestimmungen flexibler ausgestaltet, die Corporate Governance bei nicht börsenkotierten Gesellschaften verbessert und das Aktienrecht auf das neue Rechnungslegungsrecht abgestimmt werden. Zudem wird eine Regelung für die Transparenz bei wirtschaftlich bedeutenden, in der Rohstoffförderung tätigen Unternehmen vorgesehen. Nachfolgend finden Sie kurze Darstellungen der Änderungen, welche unseres Erachtens auf uns zukommen werden.

Weiterlesen

FIDLEG und FINIG: was kommt auf uns zu

Am 1. Januar 2020 treten das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) in Kraft. Sie sind Teil der neuen Schweizer Finanzmarktarchitektur. Diese umfasst die vier Bereiche (1) Aufsicht (bereits heute im Finanzmarktaufsichtsgesetz FINMAG geregelt), (2) Infrastruktur (im Finanzmarktinfrastrukturgesetz FinfraG), (3) Dienstleistungen (FIDLEG) und (4) Beaufsichtigte (FINIG). Das FIDLEG enthält Verhaltensregeln, die Finanzdienstleister gegenüber ihren Kunden einhalten müssen. Die Einhaltung dieser Verhaltensregeln muss sodann dokumentiert werden. Zudem sieht das FIDLEG Prospektpflichten vor und verlangt für Finanzinstrumente ein leicht verständliches Basisinformationsblatt. Das FINIG vereinheitlicht primär die Bewilligungsregeln für bestimmte Finanzinstitute und unterstellt u.a. Vermögensverwalter und Trustees neu einer Aufsicht. Nachfolgend finden Sie kurze Darstellungen der Verhaltensregeln und Pflichten, welche auf uns zukommen werden.

Weiterlesen

Das «Global Forum Gesetz» und dessen Auswirkungen auf Inhaberaktien

Am 1. November 2019 ist das neue «Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke» in Kraft getreten. Nachdem bereits 2015 Meldepflichten für Inhaberaktien eingeführt wurden, geht die neuerliche Gesetzesänderung noch weiter und sieht abgesehen von wenigen Ausnahmen, die komplette Abschaffung von Inhaberaktien vor. Die nachfolgende Darstellung soll einen kurzen Überblick verschaffen, inwieweit für Gesellschaften und Aktionäre durch das neue Gesetz Handlungsbedarf entsteht.

Weiterlesen

  • 1
  • 2