Juristische Fallstricke bei Start-ups und Joint Ventures
«Darum prüfe, wer sich ewig bindet», dass die Bindung auf solidem Grund steht. Start-ups und Joint Ventures entsprechen einer Ehe unter Geschäftspartnern. Damit diese reibungslos verläuft, müssen die Geschäftspartner bereits vor der Trauung weitsichtig ihre Zusammenarbeit und vor allem auch eine mögliche Trennung regeln. Unterlassen sie das oder schieben sie es auf, kann es während der Zusammenarbeit zu unliebsamen Überraschungen und allenfalls einer wüsten Scheidung kommen.