Rechtliche Aspekte des Coronavirus in der Schweiz VII – Covid-19 bedingte Änderungen im Insolvenzrecht

Am 16. März 2020 beschloss der Bundesrat den Lockdown. Letzteres führte dazu, dass unzählige Unternehmen in einen Liquiditätsengpass gerieten. Um Massenkonkurse abzuwenden, wurde der Rechtsstillstand bis zum 19. April 2020 verordnet. Zudem konnten Kredite zur Überbrückung von Corona-bedingten Engpässen bezogen werden. Trotz oder gerade durch diese Massnahmen gerieten viele Unternehmen in finanzielle Schieflage. Per 20. April 2020 erliess der Bundesrat sodann die sog COVID-19-Verordnung, eine Verordnung über insolvenzrechtliche Massnahmen zur Bewältigung der Coronakrise. Nachfolgend werden verschiedene Massnahmen bzw. Änderungen beleuchtet, die Konkurseröffnungen verhindern sollen.

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Rechtliche Aspekte des Coronavirus in der Schweiz VI – Schutz der besonders gefährdeten Arbeitnehmer

Das Corona-Virus stellt die Gesellschaft und die Wirtschaft vor grosse Herausforderungen. Ein zentrales Thema ist dabei der Schutz der besonders gefährdeten Personen in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer. Der vorliegende Artikel will aufzeigen, welche Personen in diese Kategorie fallen und die Sonderregelungen für die entsprechenden Personen, welche am 17. März 2020 in Kraft getreten sind und seither bereits zweimal überarbeitet wurden, zuletzt per 17. April 2020, vorstellen und kurz kommentieren.

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Rechtliche Aspekte des Coronavirus in der Schweiz V – Die Rolle des Verwaltungsrates in Krisenzeiten

Das Aktienrecht erlaubt es dem Verwaltungsrat die operative Führung des «Daily Business» weitgehend an die Geschäftsleitung zu delegieren. In Krisenzeiten ist der Verwaltungsrat als «oberster Krisen- und Riskmanager» eines jeden Unternehmens jedoch verpflichtet, verstärkt selbst aktiv zu werden und im Rahmen seiner Kompetenzen die geeigneten Massnahmen zu treffen, um sein Unternehmens sicher durch die Krise zu führen. Zweck dieses Artikels ist es, verschiedene Komponenten, die der Verwaltungsrat in Krisensituationen zu beachten hat, zu beleuchten.

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Rechtliche Aspekte des Coronavirus in der Schweiz IV – Der Gang ins Ungewisse

Das Corona Virus hat aktuell unser ganzes Leben im Würgegriff und beeinträchtigt unseren Alltag. Dies nicht nur aus medizinischer oder wirtschaftlicher Sicht, sondern auch aus rechtlichen Aspekten. Da dieser Zustand voraussichtlich noch einige Zeit andauern wird und auch die wirtschaftlichen Folgen derzeit nur schwer abzuschätzen sind, sollten sich Unternehmen und Unternehmer bereits heute Gedanken machen, wie ihre Unternehmen längerfristige die Krise überstehen. Sicher ist, dass es ein Leben nach dem COVID-19 geben wird. Daher gilt es, die Zeit bis dahin möglichst unbeschadet zu überstehen.

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Fallstricke bei Betreibungsbegehren

Kommt ein Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nach, so muss der Gläubiger ein Zwangsvollstreckungsverfahren in die Wege leiten. Dies geschieht in der Regel mit der Einreichung eines Betreibungsbegehrens beim zuständigen Betreibungs- und Konkursamt. Obschon das Stellen eines Betreibungsbegehrens trivial erscheint, führt dies in der Praxis immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten, im Rahmen welcher ein – gestützt auf ein fehlerhaft formuliertes Betreibungsbegehren erlassener – Zahlungsbefehl aufgehoben oder gar dessen Nichtigkeit festgestellt wird. Letzteres kann unter Umständen weitreichende Konsequenzen haben, insbesondere auch hinsichtlich der Unterbrechung der Verjährung.

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