Skip to main content

Autor: Niklaus Kunz

Rechtliche Aspekte des Coronavirus in der Schweiz V – Die Rolle des Verwaltungsrates in Krisenzeiten

Das Aktienrecht erlaubt es dem Verwaltungsrat die operative Führung des «Daily Business» weitgehend an die Geschäftsleitung zu delegieren. In Krisenzeiten ist der Verwaltungsrat als «oberster Krisen- und Riskmanager» eines jeden Unternehmens jedoch verpflichtet, verstärkt selbst aktiv zu werden und im Rahmen seiner Kompetenzen die geeigneten Massnahmen zu treffen, um sein Unternehmens sicher durch die Krise zu führen. Zweck dieses Artikels ist es, verschiedene Komponenten, die der Verwaltungsrat in Krisensituationen zu beachten hat, zu beleuchten.

Weiterlesen

Juristische Fallstricke bei Start-ups und Joint Ventures

«Darum prüfe, wer sich ewig bindet», dass die Bindung auf solidem Grund steht. Start-ups und Joint Ventures entsprechen einer Ehe unter Geschäftspartnern. Damit diese reibungslos verläuft, müssen die Geschäftspartner bereits vor der Trauung weitsichtig ihre Zusammenarbeit und vor allem auch eine mögliche Trennung regeln. Unterlassen sie das oder schieben sie es auf, kann es während der Zusammenarbeit zu unliebsamen Überraschungen und allenfalls einer wüsten Scheidung kommen.

Weiterlesen

FIDLEG und FINIG: was kommt auf uns zu

Am 1. Januar 2020 treten das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) in Kraft. Sie sind Teil der neuen Schweizer Finanzmarktarchitektur. Diese umfasst die vier Bereiche (1) Aufsicht (bereits heute im Finanzmarktaufsichtsgesetz FINMAG geregelt), (2) Infrastruktur (im Finanzmarktinfrastrukturgesetz FinfraG), (3) Dienstleistungen (FIDLEG) und (4) Beaufsichtigte (FINIG). Das FIDLEG enthält Verhaltensregeln, die Finanzdienstleister gegenüber ihren Kunden einhalten müssen. Die Einhaltung dieser Verhaltensregeln muss sodann dokumentiert werden. Zudem sieht das FIDLEG Prospektpflichten vor und verlangt für Finanzinstrumente ein leicht verständliches Basisinformationsblatt. Das FINIG vereinheitlicht primär die Bewilligungsregeln für bestimmte Finanzinstitute und unterstellt u.a. Vermögensverwalter und Trustees neu einer Aufsicht. Nachfolgend finden Sie kurze Darstellungen der Verhaltensregeln und Pflichten, welche auf uns zukommen werden.

Weiterlesen